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Produktgarantiebestimmungen und Haftungsausschlüsse

1. Eingeschränkte Produktgarantie.

Inaba Denki Sangyo Co., Ltd. („Verkäufer“) garantiert einer Partei, die vom Verkäufer hergestellte und verkaufte Waren kauft (diese Partei, „Käufer“ und solche Waren, „Waren“), dass diese Waren für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Versanddatum der Waren an den Käufer (die „Garantiezeit“) im Wesentlichen den vom Verkäufer veröffentlichten Spezifikationen für die Waren entsprechen, die zum Versanddatum gültig sind, und frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind (die „Produktgarantie“). Der Inhalt von Produktspezifikationen, Benutzerhandbüchern, Katalogen und anderen Informationen in Bezug auf Waren kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

2. Einschränkungen der Produktgarantie.

2.1 Die Produktgarantie gilt nicht für Waren, die:

    (a) Missbrauch, Fehlgebrauch, Vernachlässigung, Fahrlässigkeit, einem Unfall, unsachgemäßen Tests, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Handhabung, anormaler physischer Beanspruchung (wie Stößen und Stürzen während des Transports), anormalen Umgebungsbedingungen oder einer Verwendung entgegen den Anweisungen des Verkäufers ausgesetzt war;

    (b) von anderen Personen als dem Verkäufer oder seinem bevollmächtigten Vertreter umgebaut, repariert oder verändert wurde;

    (c) durch externe Faktoren oder Elemente wie Verschmutzung, Salzschäden, statische Elektrizität, Stromausfall, externe Funkwellen, anormale Spannung oder Materialien oder strukturelle Merkmale des Gebäudes, in oder an dem die Waren installiert sind, beeinträchtigt wurden;

    (d) von Naturkatastrophen wie Feuer, Erdbeben, Taifun, Blitzschlag oder Überschwemmung betroffen ist;

    (e) nicht gemäß den geltenden Gesetzen oder den Anweisungen des Verkäufers geprüft und gewartet wurde;

    (f) außerhalb des Landes oder der Region verwendet wurde, die vom Verkäufer für den Verkauf zugelassen ist, oder

    (g) mit Produkten oder Hardware von Drittanbietern oder mit Produkten verwendet wurde, die nicht zuvor schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurden.

2.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung der Produktgarantie oder für Mängel an der Ware, die:

    (a) vom Verkäufer mit den ihm zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen oder technischen Kenntnissen nicht vorhersehbar waren; oder

    (b) die durch natürliche Abnutzung, Verschleiß oder Alterung der Waren bei normaler Verwendung verursacht werden.

3. Ausschließlicher Rechtsbehelf des Käufers bei mangelhafter Ware.

Dieser Abschnitt 3 enthält die ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers für vom Verkäufer an den Käufer versandte Waren, die nicht der Produktgarantie entsprechen („mangelhafte Waren“). Die Rechtsmittel des Käufers gemäß diesem Abschnitt 3 sind an die Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers gemäß den Abschnitten 3(a) und 3(b) unten gebunden. Während der Garantiezeit gilt für angeblich mangelhafte Waren:

       

      (a) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum, an dem der Käufer den angeblichen Anspruch entdeckt oder bei angemessener Prüfung hätte entdecken müssen (in jedem Fall aber vor Ablauf der Garantiezeit), schriftlich über etwaige Ansprüche bezüglich mangelhafter Waren zu informieren;

      (b) Der Käufer sendet die angeblich mangelhaften Waren auf eigene Kosten an die Niederlassung des Verkäufers, wo sie vom Verkäufer geprüft und getestet werden;

      (c) Wenn die Inspektion und Prüfung des Verkäufers zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers ergibt, dass es sich bei diesen Waren um mangelhafte Waren handelt und diese nicht von der Anwendung der Produktgarantie gemäß Abschnitt 2 oben ausgenommen sind, vorbehaltlich der Abschnitte 3(a) und 3(b), repariert oder ersetzt der Verkäufer diese mangelhaften Waren nach eigenem Ermessen und auf seine Kosten; und

      (d) Der Verkäufer versendet die reparierten oder ersetzten Waren auf eigene Kosten an den vom Käufer benannten Ort.

       

      DIESER ABSCHNITT 3 FESTLEGT DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR EINE VERLETZUNG DER OBEN IN ABSCHNITT 1 DARGELEGTEN PRODUKTGARANTIE. IN KEINEM FALL IST DER VERKÄUFER ODER SEINE VERTRETER HAFTBAR FÜR FOLGE-, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE, STRAF- ODER ERHÖHTE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER WERTVERRINGERUNGEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERLETZUNG DER PRODUKTGARANTIE DURCH DEN VERKÄUFER ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, (A) OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN, (B) OB DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER NICHT UND (C) DIE GESETZLICHE ODER BILLIGKEITSTHEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG) AUF DER GRUNDLAGE DER VERLETZUNG DER PRODUKTGARANTIE AUF DEM DER ANSPRUCH BERUHT. DIE IM VORSTEHENDEN SATZ DARGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSBESTIMMUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE RECHTSMITTEL GEMÄSS Abschnitt 3 DIESER PRODUKTGARANTIE UND DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES IHRE WESENTLICHEN ZWECKE VERFEHLEN. Der Käufer hat kein Recht auf Rückgabe zur Reparatur, zum Ersatz, zur Gutschrift oder zur Rückerstattung von Waren, außer wie in diesem Abschnitt 3 dargelegt oder anderweitig in einer für die Waren geltenden schriftlichen Vereinbarung vorgesehen. Unter keinen Umständen darf der Käufer Waren ganz oder teilweise selbst oder durch Dritte rekonstruieren, reparieren, verändern oder ersetzen.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR ANDERE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN; NICHTVERLASS.

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, DIE IN DIESER PRODUKTGARANTIE UND IN DIESEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSEN ODER EINER SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG FÜR DIE WAREN FESTGELEGT SIND, (A) HAT WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINE PERSON IN SEINEM NAMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH, GEMACHT ODER GEBEN DIES GLEICHWEIT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL, NICHTVERLETZUNG ODER LEISTUNG VON WAREN ODER PRODUKTEN NACH DEN SPEZIELLE NORMEN DES IMPORTLANDES, OB GESETZLICH, AUS HANDELSVERLAUF, LEISTUNGSERFÜLLUNG, HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, DIE ALLE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN, UND (B) Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf irgendwelche Zusicherungen oder Garantien des Verkäufers oder einer anderen Person in dessen Namen verlassen hat, mit Ausnahme der Fälle, die in Abschnitt 1 oben oder in einer für die Waren geltenden schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen sind.

5. Produkte von Drittanbietern.

Der Käufer erkennt an, dass die Waren Produkte enthalten können, die von Dritten hergestellt wurden („Produkte Dritter“), in diese Produkte integriert, daran befestigt oder zusammen mit diesen verpackt sein können. Produkte Dritter sind nicht durch die Produktgarantie abgedeckt. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Produkte Dritter ab.

6. Anfragen und Support.

Bei Fragen zur Produktqualität von Waren wenden Sie sich bitte an eines unserer Verkaufsbüros unter https://www.inaba-denko.com/en. Wir freuen uns auch über Anfragen über die Website.

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Andere

  1. Der Inhalt der Produktspezifikationen, Benutzerhandbücher, Kataloge usw. in Bezug auf das Produkt kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  2. Die Haftung des Unternehmens hinsichtlich des Produkts wird hiermit in vollem Umfang anerkannt und das Unternehmen übernimmt keinerlei weitere Haftung.
  3. Diese Bestimmungen gelten für Garantien im Rahmen der hierin dargelegten Bedingungen. Daher schränken diese Bestimmungen Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Unternehmen oder anderen Geschäftsbetreibern nicht ein.
  4. Diese Bestimmungen sind gemäß den Gesetzen Japans auszulegen und müssen diesen entsprechen.
  5. Sämtliche Konflikte, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen entstehen können, werden endgültig durch ein Schiedsverfahren in Osaka (Japan) gemäß der Handelsschiedsgerichtsordnung der Japan Commercial Arbitration Association beigelegt.